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Häufige Fragen

Zur Krankenversicherung für Katzen von AGILA

Ihre Frage war nicht dabei? Lassen Sie sich in unserem Chat beraten oder rufen Sie uns an!

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In unseren Tierkrankenschutz Tarifen werden Tierarztkosten für ambulante und stationäre Behandlung von Krankheiten, Operationen* und Unfallfolgen bis zur vertraglich festgelegten Versicherungssumme (tarifabhängig) erstattet. Darunter fallen auch Tierarzt- und Operationskosten in Folge einer rassespezifischen Erkrankung.

Gut zu wissen: Auch Tiere mit einer Vorerkrankung können nach Prüfung der Angaben bei AGILA versichert werden. Die mit den Vorerkrankungen im Zusammenhang stehenden Behandlungen und Operationen sind dann vertraglich ausgeschlossen.

Wir übernehmen zum Beispiel:

  • Medikamente
  • Impfung/ Wurmkur/ Flohschutz/ Zeckenschutz
  • Unterbringungskosten in einer Tierklinik
  • Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT, MRT)
  • physikalische Therapie
  • homöopathische Behandlung (durch niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte)
  • Wurzelbehandlung/ Zahnextraktion/ Zahnsteinentfernung
  • und vieles mehr.

Nicht erstattungsfähig sind freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehlentwicklung stehen oder medizinisch nicht notwendig sind.

Zusätzlich ausgeschlossen sind Kosten für:

  • Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten
  • Psychotherapeutische Behandlungen
  • Diät- und Ergänzungsfuttermittel
  • Fellpflege 
  • Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände
  • TKS24 und TKS: Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation)
  • Prothesen des Bewegungsapparates
  • Erstellung von Bescheinigungen (z. B. EU-Heimtierausweis)
  • Gutachten und Aufnahmeuntersuchungen
  • Kennzeichnung des Tieres (Chippen)
  • Beerdigungen und Einäscherungen
  • Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen Tierarztes
  • Tierheilpraktiker
  • Zahnspangen
  • Mehr als eine Zahnsteinentfernung je Vertragsjahr
  • Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland
  • Angeborene Krankheiten und Defekte
  • Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen
  • Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen (außer Kosten für diagnostische Maßnahmen am Vortag der Operation im TKSE).

Wichtig: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine feste Zusage zur Kostenübernahme nicht möglich ist, da wir nur anhand der vorliegenden Rechnung eine Prüfung des erstattungsfähigen Betrages vornehmen können.


*Erklärung der genannten Ausschlüsse

  • Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden. Endoskopisch durchgeführte Behandlungen (z. B. Entfernung eines Fremdkörpers) oder Diagnostik (z. B. rein diagnostische Schleimhaut- oder Tumorbiopsien), die nicht zu operativen Therapien gemäß unserer Definition gehören, sind NICHT in unseren OP-Kostenschutz Tarifen abgedeckt. Wird endoskopisch der gesamte Tumor entfernt (sog. exzisionelle Biopsie), gilt die Maßnahme als chirurgisch und wird daher übernommen. Bitte beachten Sie auch, dass alle Behandlungen, die mit den oben genannten Ausschlüssen in Verbindung stehen, ebenfalls ausgeschlossen sind. So wird beispielsweise die Vor- und Nachuntersuchung einer nicht medizinisch notwendigen Kastration ebenfalls nicht bezahlt.
  • Pflegezubehör: Hiermit sind Pflegeprodukte jeglicher Art wie zum Beispiel Shampoos oder Hautpflegeprodukte gemeint. Bitte beachten Sie, dass diese Produkte auch bei einer medizinischen Notwendigkeit nicht erstattet werden.
  • Bedarfsgegenstände: Dies sind Gegenstände, die im Bedarfsfall immer wieder am oder für das Tier angewandt werden können. Hier kann es sich beispielsweise um einen Halskragen oder Schutzschuh/Walker handeln. Bitte beachten Sie, dass diese Produkte auch bei einer medizinischen Notwendigkeit nicht erstattet werden. 
  • Prothesen des Bewegungsapparates: Hiermit sind künstliche Gelenke jeglicher Art gemeint.
  • Erstellung von Bescheinigungen/Gutachten/Aufnahmeuntersuchungen: Wenn der Tierarzt Ihnen eine Bescheinigung oder ein Gutachten für den privaten/gewerblichen Zweck, beispielsweise für den Eintritt in einen Hundezuchtverein, ausstellen soll, werden diese Kosten nicht von uns übernommen.
  • Kennzeichnung des Tieres: Hierbei handelt es sich um die Tätowierung und/oder Kennzeichnung mittels eines Transponderchips.

In allen Tierkrankenschutz Tarifen müssen Hund und Katze bei Antragsstellung mindestens 8 Wochen alt sein. Das Höchstaufnahmealter unterscheidet sich je nach Tarifvariante: 

  • Tierkrankenschutz 24: Hund und Katze dürfen bei Antragsstellung maximal 4 Jahre alt sein.
  • Tierkrankenschutz und Tierkrankenschutz Exklusiv: Der Hund darf bei Neuabschluss maximal 7 Jahre, die Katze maximal 9 Jahre alt sein.

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Altersgrenzen lediglich für den Neuabschluss einer Versicherung gelten. Der einmal versicherte Vierbeiner bleibt selbstverständlich sein Leben lang bei AGILA, wenn vorher keine Kündigung ausgesprochen wird.

Wir werden oft gefragt, worin sich unsere Tierkrankenschutz Tarife zu den reinen OP-Kostenschutz Tarifen unterscheiden. Die Erklärung ist ganz einfach. Im Prinzip kann man die Tarifvarianten mit der privaten KFZ-Versicherung vergleichen: Es gibt die "Teilkaskoversicherung" – unseren OP-Kostenschutz – und die "Vollkaskoversicherung" – den Tierkrankenschutz.

AGILA Tierkrankenschutz

Der Tierkrankenschutz ist unsere Krankenvollversicherung. Diese Tarife eignen sich für alle Tierhaltenden, die eine Absicherung für jeden (medizinisch notwendigen) Tierarztbesuch wünschen.

Aktuell bieten wir hier drei verschiedene Tarifvarianten an. In allen werden Behandlungen, Vorsorgeleistungen und Operationen erstattet.  Da in diesen Tarifen auch Operationen erstattet werden, wird kein zusätzlicher OP-Kostenschutz benötigt.

→ Hier finden Sie weitere Informationen zu den Leistungsmerkmalen im Tierkrankenschutz.

AGILA OP-Kostenschutz

Der OP-Kostenschutz ist eine gute Absicherung für den meist sehr teuren Fall der Fälle: Ihr vierbeiniger Liebling muss operiert werden und benötigt im Anschluss womöglich noch Nachbehandlungen wie z. B. Physiotherapie. Mit dem OP-Kostenschutz stehen Sie dann auf der sicheren Seite, denn Sie können sich ganz in Ruhe um die Genesung Ihres Tieres kümmern, ohne sich auch noch um das Finanzielle Sorgen machen zu müssen.

AGILA bietet aktuell drei verschiedene OP-Kostenschutz Tarife an. Alle beinhalten die Übernahme von chirurgischen Eingriffen unter Narkose sowie deren Nachbehandlungen. 

→ Eine genaue Leistungsübersicht sowie OP-Beispiele finden Sie hier.

WICHTIG: Beachten Sie bitte, dass der OP-Kostenschutz tatsächlich nur für Operationen* und deren Nachbehandlungen aufkommt. "Normale" Behandlungen, wie zum Beispiel eine Analbeutelentleerung oder diagnostische Maßnahmen wie Röntgenaufnahmen (auch wenn diese unter Narkose stattfinden), werden hier nicht erstattet.

*Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden.

Eine rein adspektorische Magen- oder Darmspiegelung, Magenspülungen oder ähnliches sind daher nur im Tierkrankenschutz abgedeckt. 

Welchen Tarif soll ich wählen?

Leider können wir Ihnen die finale Entscheidung, welcher Tarif der Richtige für Sie sein wird, nicht abnehmen. Jedes Tier ist unterschiedlich und leider kann man im Voraus nicht abschätzen, wie krank oder gesund Ihr Liebling sein wird. Sind Sie ein sehr sicherheitsliebender Mensch? Dann wäre der Tierkrankenschutz womöglich die bessere Wahl für Sie. Reicht Ihnen jedoch eine Absicherung gegen die wirklich ernsten Fälle, könnte der reine OP-Kostenschutz ausreichen.

Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl! Wenn Sie den Tarif nach Vertragsabschluss doch noch umstellen möchten, ist das unter bestimmten Voraussetzungen auch kein Problem. Unter welchen Vorrausetzungen ein Tarifwechsel möglich wäre, erfahren Sie in unserem Artikel Kann ich meinen AGILA Tarif nachträglich verändern?

In unseren OP-Kostenschutz Tarifen werden die Kosten von Operationen* inkl. unmittelbarer stationärer und ambulanter Nachsorge erstattet. Auch Operationskosten bei rassespezifischen Krankheiten werden nach der Wartezeit übernommen.

Gut zu wissen: Auch Tiere mit einer Vorerkrankung können nach Prüfung der Angaben bei AGILA versichert werden. Die mit den Vorerkrankungen im Zusammenhang stehenden Operationen sind dann vertraglich ausgeschlossen.

Hier sind einige Beispiele für Operationen, die wir übernehmen:

  • Wurzelbehandlung
  • Kralle/Wolfkralle ziehen
  • Goldakkupunktur
  • Kreuzbandriss
  • Patella-Luxation
  • Magendrehung
  • Zahnextraktion.

Nicht erstattungsfähig sind alle sonstigen tierärztlichen Behandlungen, die weder ein chirurgischer Eingriff noch dessen Nachbehandlung sind.

Zusätzlich ausgeschlossen sind Kosten für:

  • Diät- und Ergänzungsfuttermittel
  • Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände
  • Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation)
  • Prothesen des Bewegungsapparates*
  • Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen, Kennzeichnung des Tieres
  • Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt*
  • Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen Tierarztes
  • Tierheilpraktiker
  • Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen (außer Kosten für diagnostische Maßnahmen am Vortag der Operation im OP-Kostenschutz Exklusiv).
  • Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland.
  • Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen
  • Angeborene Krankheiten und Defekte
  • Zudem werden keine Kosten ersetzt für Impfungen, Wurmkuren, Floh-/Zeckenprophylaxe sowie Zahnsteinentfernungen.

Wichtig: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine feste Zusage zur Kostenübernahme nicht möglich ist, da wir nur anhand der vorliegenden Rechnung eine Prüfung des erstattungsfähigen Betrages vornehmen können.


*Erklärung der genannten Ausschlüsse

  • Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden. Endoskopisch durchgeführte Behandlungen (z. B. Entfernung eines Fremdkörpers) oder Diagnostik (z. B. rein diagnostische Schleimhaut- oder Tumorbiopsien), die nicht zu operativen Therapien gemäß unserer Definition gehören, sind NICHT in unseren OP-Kostenschutz Tarifen abgedeckt. Wird endoskopisch der gesamte Tumor entfernt (sog. exzisionelle Biopsie), gilt die Maßnahme als chirurgisch und wird daher übernommen. Bitte beachten Sie auch, dass alle Behandlungen, die mit den oben genannten Ausschlüssen in Verbindung stehen, ebenfalls ausgeschlossen sind. So wird beispielsweise die Vor- und Nachuntersuchung einer nicht medizinisch notwendigen Kastration ebenfalls nicht bezahlt.
  • Prothesen des Bewegungsapparates: Hiermit sind künstliche Gelenke jeglicher Art gemeint.
  • Geburtshilfe: Dies ist ein Kaiserschnitt oder die unterstützende tierärztliche Hilfe beim Geburtsvorgang.

Die Abrechnung mit uns ist sehr unbürokratisch und einfach. Tierarztrechnungen können für alle Tarife in wenigen Sekunden über das Kundenportal auf der Website oder in der AGILA Kunden-App eingereicht werden. Die App ist kostenlos im App-Store und Google Play Store verfügbar, einfach AGILA eingeben, Kunden-App auswählen und herunterladen.

Wichtige Hinweise

Bitte achten Sie darauf, dass auf Rechnungen für Operationen und deren Nachbehandlung das Wort "Operation" oder "OP" vermerkt ist, damit die Rechnung bei uns korrekt erkannt und abgerechnet wird.

Verzichten Sie zudem komplett auf handschriftliche Hinweise und Vermerke auf der Rechnung! Bitte beachten Sie auch, dass jede Rechnung einzeln und pro versichertem Tier eingereicht werden muss. Sammelrechnungen für mehrere Tiere gleichzeitig können wir nicht bearbeiten.

Hier finden Sie weitere nützliche Tipps zur schnellen und unkomplizierten Einreichung von Rechnungen.

ACHTUNG: Für den OP-Kostenschutz 24 reichen Sie die Rechnung ausschließlich über das Kundenportal im Web, in der Kunden-App oder über folgendes Online-Formular ein: Rechnung einreichen OP-Kostenschutz 24

Kann der Tierarzt auch mit AGILA direkt abrechnen?

Eine Direktabrechnung mit dem Tierarzt ist möglich, wenn dieser damit einverstanden ist. Die Tierarztpraxis kann die Rechnung am besten per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. einreichen und muss lediglich die Vertragsnummer des Kunden sowie den Hinweis angeben, dass wir direkt mit dem Tierarzt abrechnen sollen. Beide Zusatzinfos können gern direkt in die Mail geschrieben werden. Auch in diesem Fall sollte komplett auf handschriftliche Hinweise auf der Rechnung verzichtet werden!

Und wann erfolgt die Erstattung?

Die Rechnung wird innerhalb von acht Arbeitsstunden von uns bearbeitet, wenn sie über die Kunden-App oder das Kundenportal eingereicht wurde. Reichen Sie die Rechnung über E-Mail oder Post ein, kann die Bearbeitung bis zu zwei Wochen dauern. Die finale Auszahlung des erstatteten Betrages ist immer abhängig von Ihrem Bankinstitut, sie sollte aber spätestens einige Tage nach der Bearbeitung bei uns geschehen. Selbstverständlich erhalten Sie als Kunde ein entsprechendes Abrechnungsschreiben. Wenn die Direktabrechnung mit dem Tierarzt gewünscht wurde, erhält dieser ebenfalls ein Schreiben über unsere Abrechnung.

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist in einigen Bundesländern Pflicht

Täglich kommt es in Deutschland zu Schäden, die ein Hund verursacht hat. Am häufigsten geht es dabei um Beißvorfälle unter Hunden, aber auch in Zusammenhang mit anderen Tierarten. Auch Sachschäden an Gegenständen wie elektronischen Geräten, Kleidung und Einrichtungen kommen sehr häufig vor. Zudem sind Hunde oft für Schäden an Personen verantwortlich, zum Beispiel bei Verkehrsunfällen mit Fahrrad- und Autofahrenden sowie Fußgängerinnen und Fußgängern.

Wohl nicht zuletzt aufgrund der vielen Schadenfälle ist eine Hundehaftpflicht in einigen Bundesländern bereits gesetzlich vorgeschrieben. An diesen Orten droht Ihnen ohne Haftpflichtversicherung eine Geldstrafe:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Die einzelnen Regelungen zu Ihrem Bundesland finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Behörden.

Ihre Frage war nicht dabei? Lassen Sie sich in unserem Chat beraten oder rufen Sie uns an!

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